Meldung von Landeskampfrichterlehrgang

Über den unteren Link könnt Ihr ein geplanten Landeskampfrichterlehrgang beim DKenB melden. Folgende Punkte zur Finanzierung und Organisation solltet Ihr dabei beachten.

 

Finanzierung von Lehrgängen:

Die Landesverbände überweisen 100 € Eigenbeteiligung an den DKenB, der die übrigen Kosten für den Lehrgangsleiter übernimmt und nach der Spesenordnung des DKenB abrechnet. 

Zwei zusätzliche Prüfer werden ebenfalls vom DKenB für einen Tag bezahlt.

Die Eigenbeteiligung ist sofort nach Anmeldung des Lehrgangs von den Landesverbänden an den DKenB zu überwiesen.

 

Organisation von Lehrgängen:

Die Ausschreibung für einen Landeskampfrichterlehrgang ist immer im Voraus mit dem Referenten für Kampfrichterwesen abzusprechen.

Sollte bis zwei Wochen vor dem Termin keine dreiköpfige Prüfungskommission zusammengestellt werden können, muss eine Prüfung zum LKR abgesagt werden.


Online Meldung

 

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