Hinweise mit Neuerungen 2025 in fett:
Über den unteren Link könnt Ihr ein geplanten Landeskampfrichterlehrgang beim DKenB melden. Nachfolgendes Anmeldeformular muss mindestens 6 Wochen vor dem Termin zum Kampfrichter-Lehrgang beim Referat für Kampfrichter eingegangen sein. Mit der Anmeldung des Landeskampfrichterlehrganges ist die Ausschreibung zum Landeskampfrichterlehrgang selbst hochzuladen.
Folgende Punkte zur Finanzierung und Organisation des KampfrichterLehrgangs sind zu beachten.
Finanzierung von Lehrgängen:
Die Landesverbände überweisen 100 € Eigenbeteiligung an den DKenB, der die übrigen Kosten für den Lehrgangsleiter übernimmt und nach der Spesenordnung des DKenB abrechnet.
Der Überweisungsbeleg mit der Zahlung der Eigenbeteiligung ist mit der Anmeldung des Lehrgangs von den Landesverbänden an den DKenB zu überwiesen. Als Verwendungszweck bitte angeben: KR-LG, Name LV, Ort des LG
Organisation von Lehrgängen:
In der Ausschreibung für einen Landeskampfrichterlehrgang müssen alle Pflichtfelder aus nachstehendem Formular abgebildet sein. Der Meldeschluss muss 10 Tage vor der Veranstaltung liegen. Jeder Kampfrichter-Lehrgang ist mit einem Turnierteil verbunden. Der Lehrgang kann klassisch mit Theorie und Praxis oder auch nur als Praxis ausgeschrieben werden. Der Theorie Teil an einem Praxis-LG wird nicht als Voraussetzung für eine Prüfung oder Verlängerung gewertet. Theorie kann nur per Online-LG nachgewiesen werden.
In der Ausschreibung ist mit anzugeben, ob am Kampfrichterlehrgang auch ein Theorie-Teil stattfindet oder nur ein Praxisteil stattfindet.
Findet eine Prüfung statt, dann ist das entsprechende Auswahlfeld zu nutzen. Es ist nur noch 1 Prüfer erforderlich.
Die Ausschreibung zu den Landeskampfrichterlehrgängen wird mit einer Anmeldemaske für die Teilnehmer über die DKenB-Homepage veröffentlicht. Die Teilnehmer melden sich dann ausschließlich über die DKenB-HP an. Dies ist in der Ausschreibung mit aufzunehmen.