Neuer Prozess:
Über den unteren Link könnt Ihr ein geplanten Landeskampfrichterlehrgang beim DKenB melden. Nachfolgendes Anmeldeformular muss mindestens 6 Wochen vor dem Termin zum Kampfrichter-Lehrgang beim Referat für Kampfrichter eingegangen sein. Mit der Anmeldung des Landeskampfrichterlehrganges ist die Ausschreibung zum Landeskampfrichterlehrgang selbst mit hochzuladen.
Folgende Punkte zur Finanzierung und Organisation des KampfrichterLehrgangs sind zu beachten.
Finanzierung von Lehrgängen:
Die Landesverbände überweisen 100 € Eigenbeteiligung an den DKenB, der die übrigen Kosten für den Lehrgangsleiter übernimmt und nach der Spesenordnung des DKenB abrechnet.
Zwei zusätzliche Prüfer werden ebenfalls vom DKenB für einen Tag bezahlt.
Die Eigenbeteiligung ist sofort nach Anmeldung des Lehrgangs von den Landesverbänden an den DKenB zu überwiesen.
Organisation von Lehrgängen:
Neu:
In der Ausschreibung für einen Landeskampfrichterlehrgang müssen alle Pflichtfelder aus nachstehendem Formular abgebildet sein. Der Meldeschluss muss 10 Tage vor der Veranstaltung liegen. Jeder Kampfrichter-Lehrgang ist mit einem Turnierteil verbunden. Der Lehrgang kann klassisch mit Theorie und Praxis oder auch nur als Praxis ausgeschrieben werden.
In der Ausschreibung ist mit anzugeben, ob am Kampfrichterlehrgang auch ein Theorie-Teil stattfindet oder nur ein Praxisteil stattfindet. Findet kein Theorie-Teil statt, dann ist auf die Online-Kampfrichter-Lehrgänge Theorie-Teil hinzuweisen.
Findet eine Prüfung statt, dann sind die Prüfungsfragen in der Ausschreibung mit aufzuführen.
Die Ausschreibung zu den Landeskampfrichterlehrgängen wird mit einer Anmeldemaske für die Teilnehmer über die DKenB-Homepage veröffentlicht. Die Teilnehmer melden sich dann ausschließlich über die DKenB-HP an. Dies ist in der Ausschreibung mit aufzunehmen.
Sofern relevant ist mit der Anmeldung des Landeskampfrichterlehrganges die Prüfungskommission mit anzugeben. Die 2 Prüfungsfragen bitte in der Ausschreibung mit angeben.