Antrag Shogo-Titel

 

 

Antrag Shogoprüfung - Altvorlage funktioniert

Allgemeine Hinweise:

  1. Der Antrag zur Shogo-Prüfung muss mindestens 8 Wochen vor der Shogo-Prüfung über dieses Formular gestellt werden.
  2. Die Anmeldegebühren sind mit Antragstellung an den DKenB zu zahlen. Die Höhe der Anmeldegebühren sind in § 2 c) der Kosten & Gebührenordnung nachzulesen. Bitte zahle die Anmeldegebühr auf folgendes Konto: DKenB, Berliner Volksbank: IBAN: DE58 1009 5392 2770 07;  BIC: BEVODEBB, Verwendungszweck: Shogo-Antrag "Name"

Besondere Hinweise zum Japanischen Shogo-Titel

  1. Nach Antragseingang versendet der Referent für Prüfwesen den Antrag der japanischen Kendoorganisation an den Antragsteller.
  2. Der Antragsteller muss alle im Antrag der japanischen Kendoorganistation aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und über Belege nachweisen.
  3. Der Antrag an die japanische Kendoorganisation nebst den Nachweisen und Belegen ist mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin an den Präsidenten des DKenB zur Weiterleitung nach Japan vorzulegen. Die Unterlagen sind papierhaft mit Originalunterschrift an den Präsidenten zu schicken.
  4. Anmelde- und Registergebühr in Japan für die japanische Prüfung sind direkt in Japan zu bezahlen.

Meinem Antrag füge ich laut § 2 der Shogoordnung bei:

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