Anmeldung zur Shogo-Titel-Prüfung

 

 

Anmeldung Shogoprüfung

Allgemeine Hinweise:

  1. Der Antrag zur Shogo-Prüfung muss spätestens bis zum Meldeschluss der Ausschreibung über dieses Formular gestellt werden.
  2. Die Anmeldegebühren sind mit Antragstellung an den DKenB zu zahlen. Die Höhe der Anmeldegebühren sind in § 2 c) der Kosten & Gebührenordnung nachzulesen. Bitte zahle die Anmeldegebühr auf folgendes Konto: DKenB, Berliner Volksbank: IBAN: DE58 1009 5392 2770 07;  BIC: BEVODEBB, Verwendungszweck: Shogo-Antrag "Name"

Besondere Hinweise zum Japanischen Shogo-Titel

  1. Der Antrag an die japanische Kendoorganisation nebst den Nachweisen und Belegen muss spätestens bis zum Meldeschluss der Ausschreibung über dieses Formular gestellt werden. 
  2. Nach Antragseingang versendet der Referent für Prüfwesen den Antrag der japanischen Kendoorganisation an den Antragsteller.
  3. Der Antragsteller muss alle im Antrag der japanischen Kendoorganistation aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und über Belege nachweisen.
  4. Anmelde- und Registergebühr die bei der japanischen Kendoorganisation anfallen, sind direkt in Japan zu bezahlen.

Meinem Antrag füge ich laut § 2 der Shogoordnung bei:

Nach oben scrollen